Restnutzungsdauergutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude tatsächlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Bestimmt wird das aus drei Determinanten:

  • Technischer Zustand
  • Wirtschaftliche Gegebenheiten
  • Rechtliche Gegebenheiten

Nützlich ist ein solches Gutachten vor allem bei vermieteten Gebäuden. Diese werden meist pauschal über 40 bis 50 Jahre abgeschrieben. Liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer darunter, erlaubt § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG einen entsprechend höheren Abschreibungssatz – mit entsprechender Wirkung auf die jährliche Steuerlast.