Abgeschlossenheitsbescheinigung

Sie möchten ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen, einzelne Wohnungen verkaufen oder an Ihre Kinder übertragen? Dafür benötigen Sie einen Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Wir übernehmen den kompletten Ablauf, von den Plänen bis zum Antrag beim Bauamt.

  • Prüfung, ob Ihre Einheiten abgeschlossen sind
  • Aufteilungsplan mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Nummerierung von Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Stellplätzen
  • Vollständige Antragsunterlagen für die Bauaufsicht

Festpreis ab 950 € inkl. MwSt., zzgl. behördlicher Gebühren. Bundesweit.

Ablauf & Unterlagen

  • Anfrage: Sie senden uns vorhandene Pläne und die Eckdaten. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.
  • Prüfung: Wir prüfen, ob die Einheiten abgeschlossen sind, und klären fehlende Unterlagen. Ohne verwertbare Pläne nehmen wir das Gebäude vor Ort auf.
  • Aufteilungsplan: Wir zeichnen den Aufteilungsplan und stimmen die Zuordnung der Räume mit Ihnen ab.
  • Antrag: Wir reichen die Unterlagen bei der Bauaufsicht ein und beantworten Rückfragen der Behörde.
  • Notar: Mit Bescheinigung und gesiegeltem Aufteilungsplan beurkundet der Notar Ihre Teilungserklärung.

Was wir von Ihnen benötigen

  • Grundbuchauszug
  • Bestandspläne oder Baugenehmigung, Flurkarte
  • Ihre gewünschte Aufteilung: Wohnungen, Kellerräume, Stellplätze, etc.

Unterlagen unvollständig? Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung.

Preise

LeistungFestpreis inkl. MwSt.
Abgeschlossenheitsbescheinigung bis 2 Einheiten950 €
Jede weitere Einheit+ 130 €
Beispiel: 6 Einheiten1.470 €
Stellplätze und Garagen als Sondereigentum+ 30 € je Stellplatz
Wohnflächenberechnung nach WoFlV+ 60 € je Einheit
Nutzflächenberechnung nach DIN 277+ 60 € je Einheit
Keine Pläne vorhanden oder besondere Anforderungennach Rücksprache

Die Preise gelten bundesweit ohne Ortstermin, auf Grundlage vorhandener Pläne. Nicht enthalten sind die Gebühren der Bauaufsicht und des Notars sowie Grundbuchauszug und amtliche Flurkarte.

Warum wir?

Fester Ansprechpartner

Von der ersten Anfrage bis zur fertigen Bescheinigung haben Sie einen festen Ansprechpartner. Keine Vermittlungsplattform, keine wechselnden Zuständigkeiten.

Festpreis

Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot und wissen genau, was die Leistung kostet. Ohne Stundenabrechnung und ohne Überraschungen bei der Rechnung.

Qualifikation

Architekt AKNW und geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung: Planung und Bewertung aus einer Hand.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung?

Der Aufteilungsplan ist die Zeichnung, die zeigt, welche Räume zu welcher Einheit gehören. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung stellt die Bauaufsicht aus. Sie bestätigt, dass die Einheiten baulich abgeschlossen sind. Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Eigentümers, das Gebäude in Wohnungseigentum aufzuteilen. Sie wird in der Regel vom Notar entworfen und beurkundet und regelt unter anderem die Miteigentumsanteile. Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sind ihre Anlagen.

Wann gilt eine Wohnung als abgeschlossen?

Sie muss durch Wände und Decken von anderen Einheiten getrennt sein und einen eigenen abschließbaren Zugang haben, zum Beispiel vom Treppenhaus oder direkt von außen. Der Zugang darf nicht durch eine andere Wohnung führen. Außerdem braucht jede Wohnung eine eigene Wasserversorgung, einen Ausguss und ein WC innerhalb der Wohnung.

Was kostet die Bescheinigung beim Bauamt?

Das hängt von der Kommune und der Anzahl der Einheiten ab. In NRW rechnet die Bauaufsicht nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ab. Bei kleineren Objekten ist es meist ein zwei- bis niedriger dreistelliger Betrag, bei größeren Mehrfamilienhäusern entsprechend mehr.

Wie lange dauert es?

Unsere Pläne liegen in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen vor. Die Bearbeitungszeit der Behörde unterscheidet sich je nach Stadt.

Können auch Stellplätze, Keller oder Gärten zugeordnet werden?

Ja. Keller, Garagen und seit der WEG-Reform 2020 auch Stellplätze können Sondereigentum werden. Freiflächen wie Terrassen oder Gärten lassen sich einer Wohnung zuordnen, wenn sie im Aufteilungsplan mit Maßen eindeutig festgelegt sind.

Brauche ich für die Bescheinigung eine Baugenehmigung?

Das hängt von der Kommune und der Anzahl der Einheiten ab. In NRW rechnet die Bauaufsicht nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ab. Bei kleineren Objekten ist es meist ein zwei- bis niedriger dreistelliger Betrag, bei größeren Mehrfamilienhäusern entsprechend mehr.

Arbeiten Sie auch außerhalb von NRW?

Ja. Liegen verwertbare Pläne vor, bearbeiten wir Ihr Projekt bundesweit komplett digital.

Schicken Sie uns Ihre Eckdaten und vorhandene Pläne per Mail. Wir melden uns mit einem verbindlichen Angebot.